Die WCC Regeln

1. START UND Ziel
- Gestartet wird vom Kamping Jakubovany (Liptov)
- Das Ziel ist in Lozorno (20km von Bratislava)
- Für die WCC gibt es keine Zeitliche begrenzung

2. LÄNGE DER ROUTE UND KATEGORIEN
Die genaue länger der Strecke werden wir bekanntgeben, sobald diese fertig ist. Es werden abe ungefähr 600 km werden.
Die veranstalltung ist für MTB oder Gravel bikes, Läufer/Wanderer und Kick-biker geeignet.
Jeder Teilnehmer muss mindestens 18 Jahre alt sein.

3. DIE STRECKE UND DEREN KENNZEICHNUNG
- Die Strecke führt durch Orava, Kysuce, die Kleinen und Weissen Karpathen, bis nach Lozorno nahe Bratislava. Hauptsächlich über Touristenwege, Schotterwege, Felder, Forststrassen und Strassen.
- Die genaue Stecke wird jedem registriertem Teilnehmer spätestens 10 Tage vor dem Start, im GPX-Format, per eMail zugescickt.
- Die Strecke wird nicht gekennzeichnet sein. Jeder Teilnehmer muss mit einer GPS Navigation asugestattet sein.

4. PFLICHT AUSSTATTUNG
Jeder Teilnehmer/in nimmt mit, was dieser/diese als nötig erachtet. 
Folgende Sachen MÜSSEN jedoch mitgeführt werden:
- Pfeiefe
- Ein Sprey gegen Tiere (Wir empfehlen dringenst ein Spray gegen Bähren)
- Eine Stirnlampe oder anders Licht
- Isothermische Folie
- Fahrradhelm für die Kategorie MTB/Gravel und Kick-Bike 
- Rücklicht für die  Kategorie MTB/Gravel und Kick-Bike
- Die Pflichtausttatung beinhaltet eine GPS Navigation und Tracker. Der Tracker wird vom Veranstallter gestellt. Für den Tracker ist bei der Presentation vor dem Start, eine Kaution in höhe von 50 Euro zu bezahlen. Diese wird nach rückgabe des Trackers zurückerstattet. Jeder Teilnehmer ist für das funktionieren des Trackers verantworlich. 
- Der Teilnehmer/in muss das Pflichtequipmet jederzeit bei sich tragen und kann jeder Zeit aufgefordert werden diese vorzuzeigen.
- Der Helm muss zu jeder Zeit getragen werden. Das Fahren ohne Helm kann zur Disqualifikation führen.

5. BEWEGEN AUF DER STRECKE, VERLASSEN DER STRECKE, ZURÜCKTRETEN
Jeder Teilnehmer muss folgende Regeln einhalten:
 a. Die Strecke muss aus eigener Kraft zurückgelegt werden und darf nicht abgekürzt werden.
 b. Hinterlasse keinen Abfall in der Natur. Alles was Du mitbrings musst Du wieder mitnehmen und an den daführ vorgesehenen Plätzen entsorgen (z.B. Abfalleimer)
 c. Fals Du in freier Natur übernachtest, hintrérlasse den Schlafplatz wie Du ihn vorgefunden hast. Es ist verboten In Nationalparks zu übernachten oder Feuer zu machen. 
 d. Seit rücksichtsvoll zu anderen Teilnehmern, anderen Leuten und Tieren.
 e. Es sind die Regeln der Naturschutzgebiete, sowie der Strassenverkehrsverordnung einzuhalten.

- Das Verstossen gegen die Regeln kann Zeitstrafen oder die Disqualifikation zur Folge haben.
- Sollte der Veranstallter, auf Grund des Fehlverhalten eines Teilnehmers, eine Geldstrafe bekommen, behält sich der Veranstallter das Recht vor, diese vom Teilnehmer einzufordern. 
- Das verlassen der Strecke ist erlaubt. Nach dem verlassen der Strecke muss der Teilnehmer sich micht mehr mit eigener Kraft fort bewegen (Taxi, Bus, Zug,...)
- Der Teilnhemer muss an der Stelle der Strecke weiterfahren an der er/sie die Strecke verlassen hat. Nichtbeachten dieser Regel kann zur disqualifikation führen.
- Fals ein Teilnehmer beschliest aufzugeben, muss Er/Sie dies dem Veranstalter per Telefon oder SMS mitteilen.

6. CHECKPOINT AND SUPPORT
Etwa auf halber Strecke wird es einen offiziellen Kontrollpunkt geben. Dieser bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, sich auszuruhen, Eure Geräte aufzuladen. Es stehen auch Werkzeuge für Reparaturen und Erfrischungen zur verfügung. Die Teilnehmer werden im Voraus über den Standort des Kontrollpunkts und die Zeit bis wann dieser besetz sein wird, informiert. Am Checkpoint kann der Teilnehmer nur die Unterstützung des Veranstalters akzeptieren (diese ist für alle gleich). Es ist nicht erlaubt, private Unterstützung zu erhalten, z.B. Ehefrau/Ehemann bringt trockene Kleidung und Ersatzbatterien. Psychologische Unterstützung von Familie und Freunden ist erlaubt, aber was sie mitbringen, muss allen angeboten werden:-)
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit, vor dem Start ein Paket mit persönlichem Bedarf bei den Organisatoren abzugeben, welches wir ans Ziel bringen werden. Das Paket (Tasche, Rucksack, Karton) muss gut sichtbar mit dem Namen des Teilnehmers gekennzeichnet sein und einen telefonischen Kontakt enthalten. Der Veranstalter verschickt nicht abgeholte Pakete nicht per Post.

7. UNTERSTÜTZUNG VON DRITTEN PERSONEN
Während der WCC ist jeder Teilnehmer auf sich selbst angewiesen. Es ist nicht erlaubt, während der Veranstaltung geplante Hilfe entgegenzunehmen. Bei Problemen muss sich jeder Teilnehmer selbst helfen oder Er/Sie kann zufällige Hilfe annehmen. Die Teilnehmer/in können ein Mobiltelefon oder andere Kommunikationsmittel verwenden, um ihr Problem zu lösen, und sich im Rahmen ihrer organisatorischen Möglichkeiten die Unterstützung durch Dritte sichern. Es ist jedoch nicht erlaubt einen Bekannten zur Hilfe zu rufen und damit Teilnehmer benachteiligen, die diese Möglichkeit nicht haben. Diese Regel gilt nicht in Situationen, in denen jemand verletzt ist und sein Leben oder seine Gesundheit gefährdet ist oder gefährdet werden könnte.

8. SCHLAFEN UND ESSEN
Der Veranstalter stellt den Teilnehmern keine Unterkunft oder Verpflegung zur Verfügung, einzige ausnahme ist am Checkpoint. Es ist jedem Teilnehmer freigestellt, welche Art von Unterkunft und Verpflegung er wählt (dies muss nur für jeden Teilnehmer gleichermasen zur Vefügung stehen). Vom Schlafen in der Natur bis zum Hotel ist alles erlaubt, ebenso das Essen. 

9. KONTROLLE DER TEILNEHMER
GPS-Tracker – Jeder Teilnehmer erhält am Start einen GPS-Tracker und ist verpflichtet, diesen während der gesamten WCC geladen und am eingeschaltet zu halten. Der Tracker überwacht unterwegs die Position und Bewegung der Teilnehmer. Dies ist zwecks Überprüfung der Einhaltung der Route und auch aus Sicherheitsgründen für die Ortung im Rettungsfall wichtig. Es wird möglich sein, die Position jedes Teilnehmers während der WCC im Internet zu verfolgen.
Stichprobenartige Kontrollen, zur Kontrolle der einhaltung der Regeln, können in jedem Teil der Route stattfinden. GPS-Navigation mit Routenaufzeichnung wird als Backup empfohlen, um im Falle eines Trackerausfalls, die Einhaltung der Strecke zu überprüfen.

10. STRAFEN UND DISQUALIFIKATION
Jeder Teilnehmer kann bei Regelverstoß bestraft oder disqualifiziert werden. Über die Form entscheidet der Veranstalter je nach Schwere des Verstoßes. Wird aufgrund eines Regelverstoßes von dritter Seite eine Geldstrafe verhängt, behält sich der Veranstalter das Recht vor diese von jenem Teilnehmer einzufordern.
Gründe für eine Bestrafung oder Disqualifikation sind z. B. Fahren ohne Helm, Verschmutzung der Strecke mit Müll, Fehlen der vorgeschriebenen Ausrüstung, Inanspruchnahme illegaler Hilfe, unsportliches Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern, rücksichtsloses Verhalten in der Natur und gegnüber anderer Mitmenschen.

11. RESULTS AND PRICES
WCC ist eine Non-Stop-Veranstaltung. Die Zeit, die benötigt wird, um die Route zu absolvieren, wird unabhängig von der Schlafzeit, der Reparatur des Fahrrads oder anderen Aktivitäten berechnet. Die Reihenfolge der Teilnehmer wird anhand dieser Zeit für jede Kategorie separat ermittelt.
Die Sieger der einzelnen Kategorien erhalten ein T-Shirt mit der Aufschrift „Winner“, die anderen Teilnehmer, die das Ziel erreicht haben, erhalten ein „Finisher“-T-Shirt.

12. KATEGORIEN

Es kann in folgenden Kategorien angetreten werden: MTB/Gravel, LäuferIn oder Tretroller. In jeder Kategorie gibt es einen GewinnerIn für Frauen und Männer. Es gibt keine Einzel- oder Paarkategorie. Es ist den FahrerInen gestattet, gemeinsam in einer Gruppe zu fahren.

13. SONSTIGES

- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, den Weisungen des Veranstalters und durch ihn beauftragte Personen Folge zu leisten
- Jeder Teilnehmer/in ist sich aller Risiken bewusst, die mit der Teilnahme an der Veranstaltung verbunden sind, an der er/sie freiwillig und auf eigene Gefahr teilnimmt. Ihm/Ihr ist auch bekannt, dass er/sie bei etwaigen Gesundheits- oder Sachschäden vom Veranstalter keine Geldleistung verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen kann. Der Veranstalter ist während der gesamten WCC- Sportveranstaltung nicht für die Gesundheit und das Leben des Teilnehmers verantwortlich
- Der Teilnehmer/in nimmt zur Kenntnis, dass der Veranstalter nur für die Erlaubnis zur Durchführung der Veranstaltung und damit für die Nutzung der Start-, Ziel- und touristisch gekennzeichneten Strecken verantwortlich ist. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich und übernimmt keine Gewähr für die Beschaffenheit der Strecke, Wanderwege und deren Funktion oder besondere Gegebenheiten, z.B. Wetter
oder Bergumgebung. Benutzt der Teilnehmer öffentliche Straßen, so hat er/sie die örtlich geltenden Straßenverkehrsordnungen zu beachten und einzuhalten
- Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, verletzten Teilnehmer Erste Hilfe zu leisten. Bei Verletzung oder sonstige Gesundheitlichen Problemen einer anderen Person sind alle Teilnehmer verpflichtet, diesen Zustand dem Veranstalter zu melden
- Fals sich ein Teilnehmer entscheidet die Teilnahme an der WCC vorzeitig zu beenden, wird der Veranstalter den Transfer von Teilnehmern ins Ziel nicht sicherstellen.
- Der Veranstalter behält sich Strecken- und Programmänderungen vor
- Jedem WCC-Teilnehmer wird dringend empfohlen, eine angemessene Versicherung für organisierte öffentliche Sport- und Tourismusveranstaltungen abzuschließen, die den Einsatz des Bergrettungsdienstes in der Slowakei abdeckt. Die Versicherung muss seinem Gesundheitszustand und der Umgebung, in der die Veranstaltung stattfinden wird, entsprechen. In keinem Fall ist der  Veranstalter für die Art der Versicherung verantwortlich, die der WCC-Teilnehmer abschließt
- Mit der Anmeldung zur Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass seine Teilnahme und die während der Veranstaltung erbrachten Leistungen vom Veranstalter oder einer vom Veranstalter beauftragten Person audiovisuell aufgezeichnet werden. Der Teilnehmer ermächtigt den Veranstalter außerdem, die vor, während und nach der WCC erstellten audiovisuellen Aufzeichnungen, Fotos oder Zeitergebnisse zu Präsentationszwecken zu verwenden, ohne dass der Teilnehmer Anspruch auf Entgelt hat.
- Mit der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis gemäß der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Ratsgesetzes Nr. 679/2016 Slg. vom 27. April 2016 zum Schutz personenbezogener Daten bei der Verwaltung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten, die im Anmeldeformular des Bürgervereins POD HOROU, Karpatská 32a, 900 55 Lozorno, ID:51151081, zum Zweck der Anmeldung zur Veranstaltung der West Carpathian Challenge erforderlich sind.